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VERTRAGSGESTALTUNG IN DER FILM- UND FERNSEHBRANCHE – FILMPRODUKTION UND FILMLIZENZHANDEL
· GRUNDLAGEN

Dr. Martin Franz, M.A. · Seminar-Nr. 19130
Bei der Produktion und Verwertung von Filmen ist – wegen der Vielzahl von Beteiligten und des großen Regelungsspielraums – die genaue Festlegung der jeweiligen Rechte und Pflichten unabdingbar. Der Stoff des Films muss vom Autor erworben werden, der Produzent muss seine Beziehungen zum Investor im Koproduktionsvertrag regeln, die Übertragung der Nutzungsrechte und die Erlösverteilung müssen in den jeweiligen Verwertungsverträgen festgelegt werden. Zahlreiche geplatzte Produktionen und Streitigkeiten bei der Auswertung beweisen, dass es leichtsinnig ist, sich im Ernstfall auf das anfängliche gute Einvernehmen der Vertragspartner zu verlassen. Rechtssicherheit und ökonomischer Erfolg sind nur mit gut strukturierten und umfassenden Verträgen machbar.

Das Seminar vermittelt eine Übersicht über die erforderlichen Verträge und die juristischen Grundkenntnisse, um sie der jeweiligen Situation anzupassen. Im Mittelpunkt stehen die Hauptpflichten der Vertragsparteien: die Übertragung von Nutzungsrechten gegen Bezahlung, wobei bei der Bezahlung je nach Nutzungsart erhebliche Unterschiede bestehen. Beim Koproduktionsvertrag liegt der Fokus auf der Regelung der Zusammenarbeit.
► THEMEN
► Verfilmungsvertrag/ Stoffrechtevertrag
► "Echte" und "unechte" Auftragsproduktion
► Koproduktionsvertrag
- Definition des zu produzierenden Films
- Letztentscheidungsrecht/ Abnahme
- Erlösabrechnung
- Budget und Überschreitungsrisiko
► Lizenzverträge
- Rechteeinräumung (Rechtekatalog)
- Örtliche, zeitliche und inhaltliche Begrenzungen
- Rechtegarantien und Rechteverteidigung |
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► Besonderheiten beim Verleihvertrag:
Nettoeinnahmen, Minimumgarantie, Verleihvorkosten, Verleihprovision, Produzentenkorridor
► Besonderheiten beim Videogrammlizenzvertrag
► Besonderheiten beim Fernsehlizenzvertrag
- Territoriale Begrenzungen bei Satellitenausstrahlung
► Video on demand, Internet
► Besonderheiten von internationalen Verträgen
► Anwendbares Recht (IPR) und Gerichtsstand
► Territoriale Begrenzungen und Sprachfassungen |

► ZIELGRUPPE
An der Produktion und Verwertung von Filmen beteiligte Personen, insbesondere Produzenten, Lizenzhändler, Verleiher, Videovertriebe, Mitarbeiter von Fernsehsendern. |
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► METHODEN
Referat, Diskussion, Erläuterungen anhand
von Musterverträgen und Fallbeispielen. |

Dr. Martin Franz, M.A. | Rechtsanwalt
Lausen Rechtsanwälte, München
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Lebenslauf von Dr. Martin Franz, M.A.
Studium der Rechtswissenschaften, Rhetorik und Philosophie in Tübingen und München. Tätigkeit als Musikjournalist und Studium der Jazz-komposition in Boston. Kanzleimitarbeit in Brüssel, Caracas und Buenos Aires. Schwerpunkte in den Bereichen Filmrecht, IT-Recht und Gesellschaftsrecht. Seit 2001 bei Lausen Rechtsanwälte. In den Jahren 2002 – 2003 Stipendium am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht.
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► WANN?
13.10.2008 |
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► Max. Teilnehmeranzahl
25 Teilnehmer |
► WO?
Literaturhaus München |
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► Seminargebühren
€ 430,- |
| Hinweis: Im Rahmen der Filmmonopol® Bildungsmaßnahmen erhalten akkreditierte B2B-Unternehmen bei ihren Seminarbuchungen über Filmmonopol® pro Teilnehmer/in einen 10 prozentigen Nachlass. Ihren Berechtigungsnachweis erhalten Sie hier. |
Zu diesem Thema findet ein Zusatzseminar statt.. →Das Jahres Update
Informationen zu diesem und weiteren Seminaren erhalten Sie hier... |
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