
Animationen, Schauspieler, Filme und Handlungen um Unternehmen oder Produkte besser zu vermarkten...
In Zeiten immer anspruchsvollerer Kunden, und medienorientierter Produktidentifikation gilt es Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen deutlich vom Markt der Mitbewerber abzuheben, nachhaltig zu präsentieren und dauerhaft beim Konsumenten zu verinnerlichen "Ich" und der Film. So ist es nicht erstaunlich, dass sich gerade aufwendige Animationsfilme oder Kurzfilme, namhafte Schauspieler und Handlungen hervorragend eignen, um als Imageträger die Besonderheit eines Produktes und dessen Markt- bzw. Stellenwert zu visualisieren.
Durch die allgemeine Straffung von Werbeatat und Budget ist es manchmal effektiver entsprechende, vorhandene Filmlizenzrechte für eine zeitlich vordefinierte Kampagne zu erwerben, als neue themenbezogene Dreharbeiten, Castings und eine aufwendige Technik nebst Post-Produktion in Kauf zu nehmen.
Unter Einbeziehung thematischer Animationen, Filme, Serien oder Dokumentationen werden so z.B. Werbekampagnen oder VKF/Promotion.. durch selektierten Kontent bereits nachhaltig in Szene gesetzt. Budgetorientiert steht international passender Kontent vom erfolgreichsten Spielfilm aller Zeiten bis hin zum aufwendig produzierten Kurzfilm oder beeindruckendem Animationsfilm zur Verfügung.
Klare Vorteile sind:
- Nutzung von vorhandenem Bekanntheitsgrad
- Nutzung aufwendiger Dreharbeiten
- Nutzung aufwendiger Musikproduktionen
- Klare Kosten für Lizenz und Auswertung

Klassische Einsatzmöglichkeiten im Verbund:
Ein klarer Trend ist bei der Kopplung gesamter aber auch gekürzter Fassungen zu verzeichnen. So werden beispielweise auf DVD`s vorhandene Menüstrukturen um Bonusparts erweitert, die das Abspielen des/der Film/e ermöglichen. Lizenzrechtlich wird oft eine direkte Verbindung mit dem zu transportierenden Image des Unternehmens oder Produktes seitens des Lizenzgebers geprüft und/oder vorausgesetzt. Diese Verbindung wird z.B. geschaffen durch Implemtierung oder Hinzufügung von..
- Imagefilmen
- Kurzfilmen
- 2D und 3D-Animationen
- Produktpräsentationen
- oder Unternehmenspräsentationen
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- Messen
- Werbefilme
- Veranstaltungen
- Events
- Merchandising (Demo)
- Produkt Hand-Out`s auf Disc
- uvm...
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Derzeit bevorzugte Auswertungsmöglichkeiten:
Je nach erteilter Lizenzfreigabe des Rechteinhabers, wird die Auswertungsmöglichkeit nicht nur auf den Zweck, sondern auch auf ein oder mehrere, finale Medien begrenzt. Als Zweck kann so z.B. Commercial, VKF-Promotion oder Merchandising in Verbindung mit der Länder- oder Ortsfreigabe eingetragen sein. Zudem ist bei dem Erwerb von Filmlizenzen auf die klare Definition der verwendbaren Bild- und Tonformate (Ratio), Medien und eventuelle Vorgaben bezüglich Anzahl von Ausstrahlungen, Downloads oder Streamings, Beteiligungen des eigentlichen Lizenzanbieters bzw. freigegebene Stückzahlen zur Pressung zu achten. Abschießend sollten ebenfalls Punkte wie: Neues Arrangement, die Bearbeitung, die Veränderung oder das individuelle Sampling von Bild und Ton, die Seperation sowie eine eventuell erforderliche Synchronisation oder Untertitelung... geklärt und vertraglich fixiert werden. Gemäß einer aktuellen Studie, stellen die folgenden Medien die derzeitige Rangliste dar (verwendete Filmformate*: SD = Standard Definition *720 x 576 Pixel; HD = High Definition *bis 1920 x 1080 Pixel).
- DVD (SD)
- Video on demand (SD & HD)
- CD, Mobile & PodCast (max. SD)
- Blu-Ray Disc (HD)
- IPTV.. (SD & HD)

Medienrecht und Lizenzrecht:
Beim Einkauf ausländischer Filmlizenzen sind Abweichungen zur deutschen Rechtsprechung und Rechtskraft zu beachten. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Vertragsprüfung durch spezialisierte Fachanwälte für Medienrecht. Die Kosten einer ordentlichen Vertragsgestaltung, Ausarbeitung oder Prüfung können unterschiedlich sein und richten sich teils auch an der Haftungssumme. Auch hier lohnt sich ein Vergleich mehrerer Kanzleien. 
Weitere Informationen und Bezugsquellen:
►Filmtitel & Filmrechte
►Lizenzarten und Klassifizierungen
"Filmmonopol" ist eine, durch Patent, geschützte und eingetragene Marke. Alle auf Filmmonopol dargestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Die Entnahme oder Fremdverwendung von Inhalten, im Gesamten, in Teilen oder Auszügen ist strikt untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
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