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AKKREDITIERUNG ZUR FILM LIZENZBÖRSE

(1).Die Nutzung der Teledienste in der geschützten B2B-
Lizenzbörse setzt die erfolgreiche AKKREDITIERUNG voraus.

Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Die AKKREDITIERUNG selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu den AGB von Filmmonopol. Mit der Anmeldung kommt zwischen Filmmonopol® und dem akkreditierten Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Filmmonopol-Websites (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande.

(2).Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften erlaubt, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die filmbrachenspezifische gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ist im Rahmen der AKKREDITIERUNG nachzuweisen. Hierzu genügt die Übermittlung des Gewerbescheines/ Handelsregisterauszuges bzw. ein anderer zur Glaubhaftmachung geeigneter Nachweis (z.Bsp. Filmhochschulabschluss).

In wenigen Ausnahmefällen können Privatpersonen als Mitglieder zugelassen werden, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sondern das Portal lediglich zum Zwecke des Absatzes einer eigenen Filmlizenz nutzen (z.Bsp. Filmhochschulabgänger). Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.

(3).Über die Zulassung zur Mitgliedschaft entscheidet der Zulassungsbeschluss von Filmmonopol®. Eine Zulassungspflicht seitens Filmmonopol® besteht jedoch nicht. Filmmonopol kann ohne Nennung von Gründen die Zulassung verweigern.

(4).Der Antrag auf Erteilung eines Zugangs und eine Mitglieder-Benutzer ID nebst Passwort geschieht ausschließlich über den Bereich AKKREDITIERUNG des Web-Portals von Filmmonopol®.
Mitglieder, die nicht als Unternehmer tätig sind, sondern lediglich zum Zwecke des Absatzes das Portal nutzen, erhalten eingeschränkte Zugangsdaten, die ihnen das Anbieten eigener Lizenzen ermöglichen.

(5).Die von Filmmonopol®, im Rahmen der AKKREDITIERUNG, abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der hinterlegten Daten. Eine Aktualisierung der Mitgliedsdaten ist möglich.

Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

(6).Bei der Anmeldung erhält das Mitglied einen systemgenerierten Mitgliedsnamen und ein Passwort. Das Mitglied muss seine Zugangsdaten (Mitgliedsname und Passwort) geheim halten und vor Missbrauch durch Dritte schützen. Das Mitglied trägt die alleinige Verantwortung für unter seinem Mitgliedszugang vorgenommene Handlungen.

Ein Abhandenkommen der Zugangsdaten ist unverzüglich an Filmmonopol® zu melden, um eine Sperrung des Zugangs zu veranlassen. Dies gilt auch, soweit das Mitglied von einem Missbrauch seiner Daten ausgeht/ausgehen muss. Bei Fällen von Missbrauch ist Filmmonopol® ebenfalls berechtigt, den Zugang zu dem B2B-Bereich zu sperren.

(7).Filmmonopol® gibt das Passwort nicht an Dritte weiter. Filmmonopol® wird ein Mitglied nicht per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen. Zur Abfrage des Passworts auf Einlog-Seiten oder in Webformularen nutzt Filmmonopol® ausschließlich die hier zu findenden URLs.

(8).Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

(9).Nutzungsgebühren: Nach erfolgreicher, unverbindlicher Akkreditierung, erhalten Lizenzanbieter ihren LOGIN zur Einstellung und Verwaltung von Lizenzangeboten, sowie Lizenzkäufer Ihre aktuelle Gebührentabelle zur Lizenzrecherche, Sichtung und Gebotsabgabe.

Weitere Informationen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ihr Aufnahmeantrag:
Akkreditierung zur Lizenzbörse
 
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